
| Mit Erhalt der Taxibetriebsbewilligung wechselt ein Taxichauffeur vom Status des Arbeitnehmers zum selbständig erwerbenden Taxihalter. Ausser einer Anmeldung bei der AHV bedarf es dabei in der Regel keiner weiteren Vorkehrungen, es sei denn, eine der nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen treffe ebenfalls zu. Wichtig ist der Einschluss von Unfall bei der obligatorischen Krankenkasse. Unbedingt empfehlenswert ist eine Taggeld Versicherung bei Unfall und Krankheit. Beschäftigt ein selber fahrender Taxihalter nun aber seinerseits Chauffeure, sind für ihn als Arbeitgeber folgende |
| zwingende Auflagen zu beachten: |
| Geschäftsführung |
| Pflicht zum Handelsregistereintrag ab Fr. 100'000.-- Jahresumsatz (HR Verordnung Art. 52 ff.) Pflicht zur Buchführung (OR Art. 957) Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher (OR Art. 962) Pflicht zur Lohnaufzeichnung (AHVV Art. 143 Abs. 2) Kontakt zum Handelsregister (HR) |
| Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) |
| Beitragspflicht (AHVG Art. 12) Meldepflicht (AHVG Art. 64 Abs. 5) Strafbestimmungen (AHVG Art. 87 ff) Anmeldung SVA Zürich, Ausgleichskasse 1.1 |
| Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) |
| Taxigewerbe obligatorisch Suva unterstellt (UVG Art. 66 Abs. 1 Ziff. g) Strafbestimmungen (UVG Art. 112 ff) Kontakt zur Suva |
| Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) |
| Anschlusspflicht BVG Art. 11 Abs. 1 Strafbestimmungen (BVG Art. 75 ff) |
| Chauffeure müssen sofort angemeldet werden und nicht erst bei Erreichung des Obligatoriums von Fr. 18'990.-- jährlich! (entspricht 1'583.- Bruttolohn monatlich) Anschlussempfehlung: Stiftung Auffangeinrichtung BVG Binzstr. 15, Postfach 2855, 8022 Zürich, Tel. 044 267 73 73 |
| Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MwstG) |
| Steuerpflicht ab Fr. 75'000.-- Jahresumsatz (MwstG Art. 21 Abs. 1) Saldosteuersatzmethode Taxigewerbe 5,2 % bis 3 Mio Umsatz Strafbestimmungen (MwstG Art. 85 ff) Kontakt zur Eidg. Mehrwertsteuerverwaltung |
| Bundesgesetze über die Ausländer (ANAG) und (BVO) |
| Pflicht zur Arbeitsbewilligung ohne Niederlassung C Pflicht zur Quellenbesteuerung |
| Lohnabrechnung |
| Mit jeder Lohnzahlung (in der Regel monatlich) erhält der Arbeitnehmer eine Abrechnung, welche mindestens den Bruttolohn und die Abzüge für AHV, Suva und BVG ausweist. Im Taxigewerbe werden die Entschädigungen für Ferien üblicherweise mit dem Lohn ausbezahlt und müssen separat erwähnt werden. Ansonsten kann sie der Arbeitnehmer nachträglich übers Arbeitsgericht einfordern. Lassen Sie sich eine Kopie der Abrechnung unterschreiben! Beispiel einer einfachen Lohnabrechnung Interaktive Excel-Datei |
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| Sozialversicherungsrechtliche Stellung der Taxilenkenden |
| Ob jemand bei der Tätigkeit als selbständig oder unselbständig erwerbend zu betrachten ist, prüft im Auftrag des Bundeamtes für Sozialversicherung (BSV) die » Suva für Personen, welche Tätigkeiten im Bereich von Artikel 66 Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) ausführen. Taxilenkende gelten im Allgemeinen als unselbständig erwerbend, dies auch dann, wenn sie ein eigenes Fahrzeug benützen, aber einer Taxizentrale angeschlossen sind. |
