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Die Taxikommission der Stadt Zürich stützt sich auf Art. 21 der Taxivorschriften:
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| 1 Der Stadtrat ernennt eine Kommission zur Beratung aller mit dem Taxigewerbe zusammenhängenden Fragen. Sie setzt sich aus drei bis sieben stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Taxigewerbe der Stadt Zürich zusammen. Im Weiteren kommen mit beratender Stimme eine unbestimmte Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus der Verwaltung und allfälligen anderen Organisationen hinzu. 2 Die Kommission hat insbesondere ein Mitspracherecht beim Erlass der Tarifordnung sowie aller Vollzugsvorschriften und Vereinbarungen, die gestützt auf die Taxivorschriften zu erlassen sind. 3 Die Kommission erlässt eine Geschäftsordnung und konstituiert sich selbst. |
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Auszug aus den RICHTLINIEN DER TAXIKOMMISSION:
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| Grundsatz: Mitglieder der Taxikommission können nur Delegierte von Interessengruppen oder Verbänden mit einer Mitgliederzahl von mehr als 30 Personen sein. Geschäftsordnung: Anträge sind schriftlich, mindestens 30 Tage vor der Sitzung, an den Präsidenten der Taxikommission zu richten. Gäste dürfen nur auf Einladung des Präsidenten an den Sitzungen teilnehmen. Zudem sollte von der Taxikommission ein allgemeines Interesse für eine solche Teilnahme vorliegen. Gäste sind auf keinen Fall stimmberechtigt. Der Vorsitzende erlässt die Einladungen zu den Sitzungen mindestens zehn Tage vorher. Die Einladungen geben über den Ort, die Zeit und die Traktanden Auskunft. Entschuldigungen haben in der Regel schriftlich an das Sekretariat Taxikommission zu erfolgen. Erscheint ein Mitglied unentschuldigt mehr als 15 Minuten nach Sitzungsbeginn, kann es an der laufenden Sitzung nicht mehr teilnehmen. Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Ist er verhindert, überträgt er die Leitung seinem Stellvertreter. |
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Mit grundsätzlichen Anliegen, Anregungen etc. wenden Sie sich bitte nicht an Mitglieder von Behörden, sondern schriftlich oder telefonisch direkt an den Präsidenten der Taxikommission:
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Remo Santi c/o Taxi 444 AG Ausstellungsstr. 36 8005 Zürich Tel: 044 444 44 00 Oder ein Mitglied der Taxikommission |
