22.12.2006


Tages-Anzeiger
Taxifahrer muss kein Deutsch können, weil er schon lange im Geschäft ist
 
Die Zürcher Stadtpolizei wollte einem Taxifahrer den Ausweis entziehen, weil er kein Deutsch spricht. Damit ist sie vor Verwaltungsgericht abgeblitzt.
 
Der 51-jährige Inder arbeitet bereits seit 13 Jahren in der Taxibranche. Deutsch kann er nicht, er verständigt sich mit seiner Kundschaft auf Englisch oder mit Hilfe eines Übersetzers. Das sei unhaltbar, fand die Stadtpolizei Zürich. Einen Taxiausweis bekommen heute nämlich nur noch Interessenten, die sich auf Deutsch verständigen können. Sie forderte den Inder deshalb auf, innert eines halben Jahres Deutsch zu lernen; andernfalls entziehe sie ihm den Ausweis.
 
Der Inder, der heute ein Taxiunternehmen mit 60 Beschäftigten führt und nach eigenen Angaben nicht mehr selber Taxi fährt, rekurrierte beim Statthalteramt und erhielt Recht. Die Stadtpolizei zog den Fall weiter, aber auch das Verwaltungsgericht liess sie nun abblitzen, wie der «Landbote» gestern berichtete. Zwar ist auch das Gericht der Meinung, dass Taxifahrer Deutsch sprechen müssen. Da der Inder aber den Ausweis erhalten hat, bevor die entsprechenden Richtlinien der Taxivorschriften in Kraft getreten sind, darf dieser nach Ansicht des Gerichts nicht rückwirkend entzogen werden. Die Stadt wird den Entscheid nicht anfechten.
 
Nicht der erste Fall
 
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stadt Zürich vor Gericht scheitert, weil sie einen Taxiausweis nicht ausstellen will. 2004 rekurrierte ein anderer Taxifahrer, dem die Stadt seine Bewilligung nicht mehr verlängern wollte; er war wegen Drohung und Körperverletzung gegen seine Ehefrau verurteilt und besass damit nicht mehr einen einwandfreien Leumund.
 
Hat die Stadt Mühe, die Richtlinien für die Erteilung eines Taxiausweises durchzusetzen? Nur auf Grund dieser beiden Fälle könnten keine Rückschlüsse gezogen werden, meint Michael Witz, Pressesprecher der Stadtpolizei. Die neuen Richtlinien - sie sind seit August 2004 in Kraft - hätten sich aber bewährt. Nach diesen müssen Gesuchsteller anhand eines Zeugnisses oder Zertifikats belegen, dass sie sich in Deutsch verständigen können. Sie müssen auch über bessere Ortskenntnisse verfügen als früher und - zu ihrer Identifikation bei Reklamationen - einen Taxiausweis mit einer vierstelligen Nummer gut sichtbar im Auto anbringen.
 
Kundschaft schätzt Änderungen
 
Ob nun auch weniger Reklamationen eingehen, lässt sich heute nicht sagen; Zahlen liegen noch keine vor. Laut Michael Witz kämen aber deutlich mehr positive Rückmeldungen. Geschätzt werde vor allem, dass der Taxiausweis im Auto angebracht ist und dass am Hauptbahnhof das Taxi frei gewählt werden könne. Das Sprachproblem hingegen habe sich noch nicht merklich entschärft, da die Richtlinien nur für Neueinsteiger gälten. Dass Taxiausweise entzogen werden, komme ab und zu vor - meist weil die Lenker den Führerausweis abgeben mussten.
Anlass für die neuen Richtlinien war der ramponierte Ruf des Taxigewerbes. Immer wieder beschwerten sich Fahrgäste bei der Polizei oder bei Taxiunternehmen: Manche Fahrer hatten Koffer nicht tragen wollen, hatten den Transport verweigert, waren unhöflich oder hatten gar weibliche Fahrgäste belästigt.