13.1.2008


20 minuten




Kommentar zum obigen Artikel: Nach Rücksprache mit Ju Gmür vom Taxiverband sieht der tatsächliche Sachverhalt etwas anders aus. Der Eintrag des Zechprellers wurde gelöscht, weil dieser sich bei ihr gemeldet hat und nun gewillt ist seine Schulden zu bezahlen, sie hat ihm die Adresse der fraglichen Taxifirma genannt, bei der er sich dafür melden kann. Der Eintrag wurde also nicht wegen des Artikels in 20 minuten gelöscht.
Was die Veröffentlichung der ZH-Nummern der in der Stadt Zürich wischenden "Landtaxis" anbelangt ist der Datenschutz gar nicht anwendbar, den im Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2008) heisst es, Zitat:"Art. 2 Absatz 2d: Das Gesetz ist nicht anwendbar auf
öffentliche Register des Privatrechtsverkehrs" Zitat Ende. Jede ZH-Nummer ist für jedermann und jederzeit abrufbar im öffentlichen Register des Autoindex.