19.6.2008


19.6.08
Taxikonzessionen
Seit dem 1. Juni 2008 sind in der Stadt 1340 Bewilligungen, verteilt auf 814 Halter. Dies entspricht einem Rückgang von 59 Bewilligungen.
Gesuche für Bewilligung im Zusammenhang mit dem neuen Binnenmarktgesetz und der neuen Taxiverordnung, dass jeder Fahrer mit absolvierter Stadtkundeprüfung jederzeit eine Bewilligung beantragen kann. Domizilpflicht ist hinfällig, d.h der Wohnsitz braucht nicht mehr zwingenderweise in der Stadt Zürich zu sein. Einzige Anforderung ist ein einwandfreier Strafregisterausszug. Auszug aus dem Betreibungsregister ist ebenfalls hinfällig.